Umwelt- und Klimaschutz

Unser Anliegen: der Umweltschutz

Ein grosses Anliegen von uns ist der Umweltschutz. Wir achten strikt darauf, bei unserer Arbeit umweltschonende Verfahren anzuwenden und die verträglichsten Materialien einzusetzen.

Klimaschutz mit Vorteilen: Energiekosten sparen und an die Generationen nach uns denken

Durch die Heizung von Gebäuden wird ein grosser Teil des CO2-Ausstosses verursacht. Durch Wärmeisolationen (energetische Sanierungen) von Gebäuden und andere Massnahmen kann der Heizaufwand und somit auch der CO2-Ausstoss verringert werden. Wir zeigen Ihnen gerne auf, auf welche Art und Weise Energie und somit auch Kosten gespart werden können und führen energetische Massnahmen für Sie durch.

Profitieren Sie finanziell, indem Sie zum Klimaschutz beitragen! (Frist: 31. Dezember 2009)

Die Stiftung Klimarappen ist eine freiwillige Massnahme der Schweizer Wirtschaft für einen wirksamen Klimaschutz. Die Stiftung wird durch eine Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter auf allen Benzin- und Dieselimporten finanziert. Als eine von vielen Klimaschutzmassnahmen hat die Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, von dem auch Sie profitieren können. Im Rahmen des „Gebäudeprogramms" unterstütz die Stiftung Vorhaben zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Unterstützung erfolgt durch Gewährung von Fördergeldern.

Wichtig: Das Gebäudeprogramm läuft Ende 2009 aus. Gesuche um Fördergelder können bis zum 31.12.2009 eingereicht werden. Dabei müssen die Gesuche mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden. Bevor die Förderzusage per Briefpost nicht eingetroffen ist, darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Förderbeitrags sind:

  • Mit den geplanten Erneuerungsmassnahmen wurde noch nicht begonnen.
  • Das Gebäude wurde vor 1990 errichtet.
  • Das Gebäude wird mit Öl, Gas oder Kohle beheizt. Ausnahme: Die Kantone ZH, AG, BE, VS, FR, NE und VD unterstützen Erneuerungen unabhängig von der Beheizung.
  • Die Investitionssumme beträgt mindestens Fr. 20'000.- inkl. MWST, jedoch ohne allfällige Kosten für Anbauten und Erweiterungen.
  • Das Gebäude ist nicht Teil einer freiwilligen Zielvereinbarung mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW).
  • Das Gesuch muss regelkonform und vollständig online eingereicht werden. (www.gebaeudeprogramm.ch)
  • Die Sanierungsmassnahmen müssen innerhalb 12 Monaten ab Datum der Förderzusage ausgeführt werden.

Ausserdem müssen die geplanten Massnahmen eine der folgenden Bedinungen erfüllen:

  • Die ganze Gebäudehülle wird jetzt vollständig erneuert (Dach, Aussenwand und Fenster).
  • Erneuerung von 2 der 3 Gebäudehüllenelemente Dach, Aussenwand und Fenster.
  • Vervollständigung von mindestens 2 oder 3 Elementen der Gebäudehülle (bereits vorgängig erneuerte Flächen).
  • Mehr als 65 % der thermischen Gebäudehülle (nach SIA) werden jetzt erneuert.
  • Mehr als 1‘500 Quadratmeter der thermischen Gebäudehülle werden jetzt erneuert.

Die Höhe der Förderbeiträge variieren je nach Art und Weise der Erneuerungsmassnahmen zwischen 20 bis 90 CHF pro Quadratmeter.

Weitere Informationen finden Sie auf www.stiftungklimarappen.ch (allgemein zur Stiftung) und auf www.gebaeudeprogramm.ch (Förderprogramm, detaillierte Voraussetzungen und Antragsstellung).